Landesdirektion eröffnet Hilfsprogramme aufgrund von Verdienstausfall
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise betreut die Landesdirektion Sachsen u.a. zwei Unterstützungsprogramme, die sich aus den Regelungen des Infektionsschutzgesetztes ergeben.
Danach können zum einen Enschädigungen für Eltern beantragt werden, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen und deshalb ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Ein zweites Programm ermöglicht die Erstattung von Verdienstausfällen, die aufgrund eines Tätigkeitsverbotes durch ein Gesundheitsamt bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen entstehen.
Die wichtigsten FAQ und erste Prüfpunkte, ob Sie Antragsberechtigt sind, können Sie hier abrufen.
Weitere Informationen, die Antragsformulare sowie Kontaktdaten finden Sie unter:
https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854