Öffentliche Bekanntmachungen
Außerordentliche Gemeinderatssitzung am 04.02.2019
B e s c h l u s s - Nr. 07/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 04.02.2019, in öffentlicher Sitzung, Sven Knechtel im Amt des Gemeindewehrleiters der Feuerwehr der Gemeinde Kriebstein sowie Ingo Geißler in seinem Amt als stellvertretender Gemeindewehrleiter der Feuerwehr der Gemeinde Kriebstein zu bestätigen.
Beschlussfassung
Bürgermeisterin und gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 11 Stimmberechtigt: 11
Dafür: 11
Dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
B e s c h l u s s - Nr. 08/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 04.02.2019, in öffentlicher Sitzung,
nachträglich den Kauf des Flurstücks 653 (429m²) zum Preis von 2.145,00 € vom Land Niedersachsen.
Beschlussfassung
Bürgermeisterin und gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 11 Stimmberechtigt: 11
Dafür: 11
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
B e s c h l u s s - Nr. 09/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 04.02.2019, in öffentlicher Sitzung,
den Beschluss 96/2018 vom 17.12.2018 aufzuheben.
Beschlussfassung
Bürgermeisterin und gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 11 Stimmberechtigt: 11
Dafür: 11
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
B e s c h l u s s - Nr. 10/2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 04.02.2019, in öffentlicher Sitzung,
gemäß § 9 (1) KomWG i.V.m. § 57 (1) Nr. 3 KomWG, §§ 48, 51 KomWG sowie § 21 (1) KomWO folgende Mitglieder und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sowie eventuelle Nachwahlen:
Gemeindewahlausschuss
Vorsitzender des GWA Maria Euchler Stellv. Vors. des GWA André Weise
OT Grünlichtenberg OT Reichenbach
09648 Kriebstein 09648 Kriebstein
1. Beisitzer Ronny Kroll Stellv. 1. Beisitzer Toni Draßdo
OT Ehrenberg OT Grünlichtenberg
09648 Kriebstein 09648 Kriebstein
2. Beisitzer Manuel Viertel Stellv. 2. Beisitzer Lars Hofmann OT Reichenbach OT Grünlichtenberg
09648 Kriebstein 09648 Kriebstein
3. Beisitzer/Schriftführer Nadine Heinicker Stellv. 3. Beisitzer/ Kati Terp
OT Grünlichtenberg Stellv. Schriftführer OT Grünlichtenberg
09648 Kriebstein 09648 Kriebstein
Beschlussfassung
Bürgermeisterin und gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 11 Stimmberechtigt: 11
Dafür: 11
Dagegen: 0
Stimmenthaltungen: 0
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Informationen der Bürgermeisterin zur Gemeinderatssitzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein hatte sich entschieden, gegen die verkehrsrechtliche Anordnung, die Einbahnstraße vom Kreuz Höckendorf Richtung Ehrenberg sowie gegen die verkehrsrechtliche Anordnung von Grünlichtenberg zum Kreuz Höckendorf, Widerspruch einzulegen. Nachdem am 21.12.2018 der Landrat eingeladen und die Anwesenden sich für die Sicherheit der Kinder entschieden hatten, eine Lichtsignalanlage aufzustellen, hoffte der Landkreis, dass die Gemeinde den Widerspruch zurückzieht. Am 21.01.2019 hatte sich aber der Gemeinderat auf Anraten des gemeindlichen Anwalts dagegen entschieden. Begründung, die Gemeinde hatten nicht für die Einrichtung der Fußgängerampel gekämpft, sondern gegen die verkehrsrechtlichen Anordnungen, die Einbahnstraßen.
Aufgrund dessen gab es am 11.01.2019 ein Treffen zwischen LASUV, LRA und der Bürgermeisterin. Nach langen Diskussionen und Verhandlungen einigte man sich darauf, vier Ausweichbuchten zu schaffen. Sobald diese installiert sind, werden die verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgehoben. Daraufhin werden auch die Ampel sowie die Absperrgitter zurückgebaut. Das Ganze wurde lediglich mündlich vereinbart. Vor Gericht wurden diese Vereinbarungen noch in einer gerichtlichen Einigung schriftlich fixiert. Finanziert werden die Ausweichbuchten durch den Straßenbaulastträger, das Landesamt für Straßen und Verkehr (LASUV). Die Ampel wird durch das Landratsamt finanziell abgesichert. Für die Miete der Absperrgitter wird die Gemeinde mit max. 500 € /Jahr beteiligt.
Aufgabe der Bürgermeisterin ist es nun, die Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer einzuholen, damit diese ihre Flächen ohne Flächenerwerb für eine Asphaltierung bereitstellen.