AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE KRIEBSTEIN - Bebauungsplan „Solarpark Höckendorf“ Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Höckendorf“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist wie folgt abgegrenzt:
nach Westen durch die Kreisstraße K8212,
nach Norden durch die Flurstücksgrenze zu den benachbarten Flurstücken 219/2 sowie 202/4, Gemarkung Ehrenberg,
nach Osten durch die Flurstücksgrenze zum benachbarten Flurstück 8/12, Gemarkung Höckendorf, unter Aussparung der gesamten gehölz- bzw. waldbestandenen östlichen Teile des Flurstücks 8/11.
Die südliche Begrenzung des Plangebietes innerhalb des Flurstücks 8/11 ergibt sich durch die Einhaltung von 50 m—Radien zu den jeweils nächstbenachbarten Häusern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden des Gemeindegebietes Kriebstein, nördlich des Ortsteiles Höckendorf und umfasst ausschließlich Teile des Flurstücks Nr. 8/11, der Gemarkung Höckendorf. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,34 ha.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass der vorliegenden Planung ist die konkrete Absicht auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche im Süden des Gemeindegebietes Kriebstein, nördlich des Ortsteiles Höckendorf, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als ein Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu errichten. Entsprechend der beabsichtigten Nutzung wird das Plangebiet daher im Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 (2) BauNVO festgesetzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 (1) BauGB den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Höckendorf“ (mit der Begründung) in der Zeit vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026
im Sekretariat der Gemeindeverwaltung Kriebstein, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kriebstein zu den Planungsabsichten Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen können auch direkt per Mail (), unter Angabe des Bebauungsplanes, an das Planungsbüro gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden müssen.
Sonstige Hinweise:
Die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB wurde einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Diese öffentliche Bekanntmachung für den Bebauungsplan wird gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Kriebstein vom 15. Dezember 2020 ortsüblich bekanntgemacht.