Reform der Grundsteuer

Kriebstein, den 25.05.2022

Aktuelle Informationen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab Juli 2022


Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für
grundgesetzwidrig erklärt und mit dem Grundsteuer-Reformgesetz Abhilfe geschaffen.


Darin ist festgelegt,  dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet zur
Grundsteuer neu zu bewerten sind. Alle Eigentümer von Grundstücken erhalten hierzu ein
ausführliches Informationsschreiben per Post vom zuständigen Finanzamt, worin sich neben
Informationen zur Erklärungsabgabe auch Telefonnummern und Termine zur Abgabe der
Grundsteuererklärung befinden.


Der Versand der Schreiben durch das Finanzamt Mittweida für unbebaute, bebaute
Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke erfolgte ab dem 12.05.2022.
Die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden erst später angeschrieben.


Das Verfahren zur Steuererklärung ist auf folgendem Link erklärt:
http://www.grundsteuerreform.de


Die elektronische Übermittlung der Angaben über das Portal www.elster.de ist
vorgeschrieben. Sollten Sie noch keinen Zugang dafür haben, wird empfohlen sich zeitnah
darum zu bemühen, da die Registrierung mehrere Wochen dauern kann. Sie können auch
Ihre Verwandten, Kinder oder Enkelkinder bitten, um Sie bei der Erklärung zu unterstützen.


Sollten Sie keinen Internetzugang haben, wird die Möglichkeit einer Abgabe in
Papierform ab 01.07.2022 bestehen. Dafür müssen Sie einen Härtefallantrag bei Ihrem Finanzamt in Mittweida, Robert-Koch-Straße 17, 09648 Mittweida, stellen.


Am 1. Juli 2022 wird das Grundsteuerportal Sachsen unter www.grundsteuer.sachsen.de  
freigeschalten. Bitte nutzen Sie diese kostenlose Abrufmöglichkeit für die von Ihnen
benötigten Angaben aus dem Liegenschaftskataster (zum Beispiel Flurstücksnummer,
amtliche Fläche, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl).


Für Ihre Fragen wurde die Hotline des Finanzamtes Mittweida eingerichtet:
03727/987-400. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite:
www.grundsteuer.sachsen.de


Die Gemeinde Kriebstein ist selbst nicht in das vorgesehene Verfahren eingebunden und kann keine Auskunft über betroffene Grundstücke oder Inhalte der Steuerklärung geben.