Beantragen Sie ab Januar 2023 den sächsischen Familienpass in der Gemeinde Kriebstein!
Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.
Voraussetzungen
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Beantragung in der Gemeinde Kriebstein
Der Familienpass wird durch das Büro der Bürgermeisterin ausgestellt.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.
Die Geltungsdauer wird von der Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig. In der Gemeindeverwaltung Kriebstein erhalten Sie dazu einen Ausdruck mit allen Einrichtungen, welche mit dem Familienpass kostenlos besucht werden können.
Gern können Sie sich auch vorab unter www.familien.sachsen.de informieren.
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