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Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Gemeinderates Kriebstein 2024

 

B e s c h l u s s - Nr.  1/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Anbau eines Technikunterstandes an ein Nebengebäude und Errichtung Futterlager – nachträgliche Beantragung“ auf dem Flurstück 148/7 der Gemarkung Grünlichtenberg zuzustimmen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  2/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, den Wendeschleifen Weg auf dem Flurstück 524/8 der Gemarkung Kriebstein beschränkt öffentlich für Pkw, Krafträder, Versorgungsfahrzeuge, Land- und Forstfahrzeuge sowie Fußgänger zu widmen. Gleichzeitig stimmt die Gemeinde Kriebstein der Widmung als Eigentümerin des Flurstücks zu.

 

B e s c h l u s s - Nr.  3/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, die Bürgermeisterin zu legitimieren, das Flurstück 524/8 der Gemarkung Kriebstein für 3.853,50 €, nach erfolgter Widmung des darüber führenden Weges, zu veräußern. 

 

B e s c h l u s s - Nr.  4/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, die Hauptsatzung der Gemeinde Kriebstein.  

 

B e s c h l u s s - Nr.  5/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, entsprechend der vorliegenden Liste, die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das 3. Quartal 2023 in Höhe von 1.001,40 €.

 

B e s c h l u s s - Nr.  6/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, entsprechend der vorliegenden Liste, die Annahme und Vermittlung der Spende für das 4. Quartal 2023 in Höhe von 5.000 € zu Gunsten der Jugendfeuerwehr Kriebstein.

 

B e s c h l u s s - Nr.  7/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung, entsprechend der vorliegenden Liste, die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das 4. Quartal 2023 in Höhe von 1.067,29 €.

 

B e s c h l u s s - Nr.  8/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung,  

 

1. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Gemeinde Kriebstein verändern. Deshalb wird die Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 01. Januar 2025 anpassen. Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das gemeindliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde. 

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, 

  • im zweiten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben. 

 

  • im Herbst 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen. 

 

B e s c h l u s s - Nr.  9/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 26.02.2024 in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Neubau einer Produktions- und Lagerhalle als Ergänzung der bestehenden Altpapierverarbeitung mit folgenden Anlagen: Doppelsiebpresse „Wetlap“ (Ebene + 5,00 m), Mikroflotation (Ebene + 6,00 m), Lagerfläche (Ebene + 0,00 m) – Paletten/Ballen von Zwischenprodukten und Verladung (Ebene + 0,00 m) – Paletten/Ballen von Zwischenprodukten“, auf dem Flurstück 1/12 der Gemarkung Kriebethal, zuzustimmen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  10/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 26.02.2024, in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Umbau von einem freistehenden, eingeschossigen und ebenerdigen Wochenendhaus (Gartenlaube) mit Anbau eines Windfangs, WCs und überdachtem Eingangsbereich; Erneuerung der Dachkonstruktion“, auf dem Flurstück 256 der Gemarkung Erlebach, zuzustimmen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  11/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 26.02.2024 in öffentlicher Sitzung, den Verschnitt der Kugelahornbäume im Gemeindegebiet Kriebstein für eine Maximalsumme von 4.699,07 € an die Firma Die Gartenzwerge – Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim zu vergeben. 

 

B e s c h l u s s - Nr.  12/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein stellt am 26.02.2024 in öffentlicher Sitzung, den Jahresabschluss 2020 fest.

 

B e s c h l u s s - Nr.  13/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 26.02.2024, in öffentlicher Sitzung, die Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung.

 

B e s c h l u s s - Nr.  14/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 26.02.2024, in öffentlicher Sitzung, die Verwaltung zu beauftragen, die Umwandlung der Waldheimer Straße in der OD Reichenbach, der Robert-Koch-Straße (Höhe Fleischerei) in Kriebethal sowie  der Mittleren Dorfstraße (Höhe Bäckerei) in Grünlichtenberg in Tempo-30-Zonen zu prüfen und jeweils zu beantragen. 

 

B e s c h l u s s - Nr.  15/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Errichtung eines neuen Eingangsbereiches mit neuer Haussicherheitstür und Fenster“ auf dem Flurstück 353 der Gemarkung Erlebach, zuzustimmen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  16/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Errichtung eines Vordaches für Veranda/Sitzecke auf der Rückseite des Gebäudes“ auf dem Flurstück 353 der Gemarkung Erlebach, zuzustimmen. 

 

B e s c h l u s s - Nr.  17/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Errichtung eines neuen Gerätehäuschens/Schuppen“ auf dem Flurstück 353 der Gemarkung Erlebach, zuzustimmen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  18/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, dem Bauantrag „Umbau und Erweiterung des vorhanden Nebengebäudes“ auf dem Flurstück 15/2 der Gemarkung Erlebach, zuzustimmen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  19/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, Abstimmung über die Durchführung des Bürgerentscheid bzgl. des Solarparks Grünlichtenberg nicht geheim durchzuführen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  20/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Errichtung eines Solarparks in Grünlichtenberg zum Zeitpunkt der Kommunal- und EU-Wahlen am 09.06.2024.

 

B e s c h l u s s - Nr.  21/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, folgenden Wortlaut für den Bürgerentscheid: „Befürworten Sie den Bau eines Solarparks auf den Flurstücken 300/a, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307/1, 308, 309, 310 der Gemarkung Grünlichtenberg?“. Dem Bürgerentscheid wird eine Lagekarte mit angedachtem Solarpark beigefügt.

 

B e s c h l u s s - Nr.  22/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, Wahlwerbung im Amtsblatt und in den Schaukästen der Gemeinde nicht zuzulassen. Ausnahmen bilden die ausschließlich für örtliche Gremien notwendigen Terminankündigungen. 

 

B e s c h l u s s - Nr.  23/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, den politischen Gruppierungen ist gestattet, dem Amtsblatt separate Einleger beizufügen. Dabei darf die Größe von maximal einem A4-Bogen pro Partei/ Wählervereinigung und pro Ausgabe nicht überschritten werden. Die Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen. Dem Amtsblatt ist der Hinweis: „Dieser Ausgabe liegt ein/zwei/… Einleger bei. Der Verfasser trägt allein die Verantwortung für die Inhalte. Die Gemeinde wertet diese nicht.“ beizufügen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  24/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, die Ortschaftsrats-, Gemeinderatswahlen sowie Wahl zum Kreistag gemäß  § 57 (2) KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 zu verbinden. Zudem wird an diesem Tag in der gesamten Gemeinde der Bürgerentscheid über die Errichtung des Solarparks durchgeführt.

 

B e s c h l u s s - Nr.  25/2024

Zunächst wird die Frage gestellt, ob offen abgestimmt werden kann. Dem widerspricht keiner der 13 anwesenden Gemeinderäte. Als nächstes wird gefragt, ob im Block abgestimmt werden kann. Auch dieser Frage widerspricht keiner der 13 anwesenden Gemeinderäte. Auf Grundlage des § 9 (1) Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 21 (1) Kommunalwahlordnung (KomWO), jeweils in der aktuellen Fassung, hat der Gemeinderat für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl in öffentlicher Sitzung am 18.03.2024 folgende Vertreter in den Gemeindewahlausschuss gewählt: 

 

Vorsitzender des GWA       Nicolai Pippig              Stellv. Vors. d. GWARonny Kroll

                                               MA der Gemeinde                                         OT Ehrenberg

                                               04680 Colditz                                                09648 Kriebstein

            

1. Beisitzer                            Annett Smula             Stellv. 1. Beisitzer    Ronny Eismann

                                               OT Ehrenberg                                               OT Reichenbach        

                                               09648 Kriebstein                                           09648 Kriebstein        

                        

2. Beisitzer                            Kerstin Weber            Stellv. 2. Beisitzer    Katja Hellwig

                                               OT Grünlichtenberg                                      OT Grünlichtenberg                                           

                                               09648 Kriebstein                                           09648 Kriebstein

 

3. Beisitzer /                          Nadine Heinicker       Stellv. 3. Beisitzer /  Kerstin Fleischer

Schriftführer                         OT Grünlichtenberg  Schriftführer             OT Kriebethal

                                               09648 Kriebstein                                           09648 Kriebstein

 

B e s c h l u s s - Nr.  26/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, im Haushalts- bzw. Rechnungsjahr 2024 auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b Abs. 1 SächsGemO zu verzichten.

 

B e s c h l u s s - Nr.  27/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 18.03.2024, in öffentlicher Sitzung, die B & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Max-Liebermann-Str. 4, 01217 Dresden mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 – 2025 inkl. Hauptprüfung, Kassenprüfung, Berichtsbearbeitung, Besprechung einschl. Vorbereitung und Ausfertigung von 5 Prüfberichtsexemplaren für eine Gesamtsumme in Höhe von 29.238,30 € zu beauftragen.

 

B e s c h l u s s - Nr.  28/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein bestätigt am 08.04.2024 in öffentlicher Sitzung, die ordnungsgemäße Durchführung der Feuerwehrwahlen 2024. Es wurden der Gemeindewehrleiter sowie sein Stellvertreter, der Ortswehrleiter Grünlichtenberg/Reichenbach sowie der Stellvertretende Ortswehrleiter Grünlichtenberg/Reichenbach, der Ortswehrleiter Höfchen sowie der Stellvertretende Ortswehrleiter Höfchen, der Ortswehrleiter Kriebethal sowie der Stellvertretende Ortswehrleiter Kriebethal und die Feuerwehrausschüsse von Grünlichtenberg/Reichenbach, Höfchen sowie Kriebethal gewählt.

 

B e s c h l u s s - Nr.  29/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Kriebstein beschließt am 08.04.2024, in öffentlicher Sitzung, den Investitionen zur Wohnungssanierung in der Schulstraße 16 im OT Kriebethal in Höhe von 65.585,82 € zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Aufträge dazu auszulösen.