LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen
Der umfassende sächsische LEADER-Ansatz von 2014-2022 hat sich bewährt, indem die sächsischen LEADER-Gebiete ihre Freiheit, Projekte und Förderhöhen selbst zu bestimmen, mit hohem Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Kreativität genutzt haben. Dieser Weg der eigenen Verantwortung der LEADER-Gebiete für die Formulierung und Umsetzung ihrer regionalen Strategien wird auch künftig fortgesetzt werden. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen mit der gemeinsamen Anerkennung und Umsetzung von LEADER-Aktivitäten aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und dem Europäischen Meeres- Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kommt dieser Ansatz auch ab 2023 wieder zum Tragen.
Für die neue Förderperiode mussten sich die Regionen neu aufstellen. Im November 2020 wurden alle interessierten Regionen dazu aufgerufen, ihr Interesse an einer Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe (LAG) und Lokalen Fischerei-Aktionsgruppe (FLAG) für den nächsten LEADER- Förderzeitraum 2023-2027 zu bekunden. Die Anforderungen an eine Entwicklungsstrategie für den LEADER - Förderzeitraum 2023 bis 2027 sind in einer Leistungsbeschreibung LES festgelegt.
Insgesamt 30 erarbeitete Strategien wurden fristgerecht zum 30.06.2022 für das Auswahlverfahren 2022 zur Anerkennung der LES für den LEADER-Förderzeitraum 2023 bis 2027 eingereicht. Zwischenzeitlich wurde auch der deutsche GAP-Strategieplan am 21. November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt und ist die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Mit einer erfolgreichen Auswahl der LES ist gleichfalls die Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppe. bzw. Lokale Fischerei-Aktionsgruppe und des LEADER-Gebietes verbunden.
Die Ernennung der LEADER-Gebiete für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 erfolgte im Rahmen einer Veranstaltung am 1. März 2023.
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